Am 1.4.1991 wurde dem neugegründeten Landesamt für Umweltschutz (LAU) die Zuständigkeit für den Ausbau und Betrieb eines telemetrischen Luftüberwachungssystems übertragen.
Zu diesem Zeitpunkt standen zwei einfache Überwachungssysteme zur Verfügung, so dass der erste Schritt zum Aufbau eines landesweiten Messnetzes die Zusammenführung dieser beiden Systeme darstellte. In den Folgejahren wurde der Ausbau des LÜSA durch die Aufstellung weiterer Messstationen in Containerbauweise und der Inbetriebnahme einer Messnetzzentrale weiter vorangetrieben.
Entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung des LÜSA in der jüngsten Vergangenheit hatte die neue Generation von
EU-Richtlinien auf dem Gebiet der Luftqualität und ihre Umsetzung in nationales Recht. Dabei wurde bei Reduzierung des Messnetzumfanges auf die EU-Mindestanforderungen die Entwicklung zu einem integrierten Mess- und Informationssystem als Hauptziel formuliert. Die wesentlichsten Aufgaben des LÜSA sind:
- Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität gemäß der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa (2008/50/EG) - Umsetzung in nationales Recht wurde mit der 39. Bundes-Immissionsschutz-VO vom
02. August 2010 vollzogen,
- Feinstaub Partikel PM10/PM2.5 - Überwachung; operationeller Betrieb Prognosemodell für Maximalwertvorhersage,
- Ozon-Überwachung und Erstellung einer täglichen Ozonprognose (Maximalwertvorhersage) zur Information der Bevölkerung,
- Alarmschwellenüberwachung für SO2, NO2, Ozon,
- Near-real-time Bereitstellung der Messdaten für das Internet, für den Datenverbund Deutschland des Umweltbundesamtes (UBA) und das europäische Luftmessnetz (EURO-AIRNET),
- Ursachenanalyse für Luftbelastungen und Erfolgskontrolle von Luftreinhaltemaßnahmen,
- kontinuierliche Zustandserfassung und Trendbeobachtung luftverunreinigender Stoffe bei gleichzeitiger Erfassung meteorologischer Parameter,
- Information der Öffentlichkeit über den aktuellen Stand und die langfristige Entwicklung der Immissionssituation in Sachsen-Anhalt auf multimedialer Ebene gemäß der EU-Umweltinformations-Richtlinie (2003/4/EG) bzw. dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) und dem UIG-LSA ,
- Ausbau des Immissionskatasters als Basis für die Beurteilung der Luftqualität,
- Erzeugung der Datengrundlage für das Umweltinformationssystem (UIS) sowie für das europäische Luftmessnetz (EURO-AIRNET),
- Beitrag zum Forstlichen Umweltmonitoring im Rahmen des europäischen Level II-Programms.